Der letzte Test muss durchgängig sein.
Die Reform tritt in ihre operative Phase ein: Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen verpflichteten Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Eine isolierte Konfiguration reicht nicht aus.
Was jetzt überprüft werden muss
Auswahl oder Anbindung der Plattform, Empfangsdaten, Validierungsabläufe, Buchhaltungsintegration, Umgang mit Abweichungen und Supportkontakt: Dies sind die Glieder, die eine methodische Einhaltung der Frist ermöglichen.
Für weitere Informationen. Offizielle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung