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Elektronische Rechnungsstellung: Elf Monate, um bereit zu sein, Rechnungen zu empfangen

Empfangen bedeutet nicht nur, eine Datei zu öffnen.

Ab dem 1. September 2026 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Es ist daher wichtig zu wissen, wer empfängt, wo die Rechnung abgelegt wird, wie sie geprüft wird und an welches Tool sie weitergeleitet wird.

Ein Test, der viel bringt.

Eine repräsentative Stichprobe von Rechnungen zu nehmen, die erforderlichen Felder zu überprüfen und deren Verarbeitung zu simulieren, hilft, Ausnahmen zu erkennen. Dies ist ein hervorragendes Thema für die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung, Buchhaltung und Dienstleistern.

Mehr erfahren. Offizielle Informationen zur Frist 2026

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